
Seit dem 02.01.2007 ist Regelung der "Blauen Parkzone" in der Hauptstraße in Büllingen in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass beim Parken innerhalb dieser durch entsprechende Schilder markierten Zone die Benutzung der Parkscheibe Pflicht ist.
Die Parkzeitbeschränkung gilt von montags bis freitags zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr und die Parkdauer beträgt maximal 2 Stunden an der gleichen Stelle.
Ziel dieser neuen Regelung ist es, eine bessere Rotation bei der Parkplatzbenutzung in der Hauptstraße zu erzielen, womit den Kunden der Büllinger Geschäfte und Einzelhändler ausreichend Parkplätze für die Dauer ihrer Einkäufe zur Verfügung stehen.
Parkscheiben sind bei der Gemeinde erhältlich.

Am 30.07.2007 verabschiedete der Gemeinderat von Büllingen eine Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith