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Büllingen wieder sportlichste Gemeinde der DG

 

Zum zweiten Mal konnte die Gemeinde Büllingen am 17. Mai 2009 in Worriken den Titel als sportlichste Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft holen.

Wir möchten an dieser Stelle unseren erfolgreichen Sportlern zum guten Resultat gratulieren und für die zahlreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung danken.

Übrigens, sollten die Büllinger Bürger im Jahr 2011 den Titel nochmals verteidigen können, so bliebe der Wanderpokal im Besitz unserer Gemeinde.

Artikel vom Netecho

 

Fonds für Arbeitsunfälle

Sie haben einen Arbeitsunfall gehabt.

Ihr Ehepartner, ein Verwandter oder ein Freund befindet sich in dieser Situation. Sie haben Fragen und brauchen Hilfe. 

Eine Sozialassistentin des Fonds für Arbeitsunfälle steht Ihnen zur Verfügung: 

Verviers, Place du Marché 1

Telefon: 087/32 52 93

Dienstags: von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Zielsetzung:

- Ihnen die Gesetzgebung über die Arbeitsunfälle im Privatsektor näher zu bringen.
- Ihnen zu helfen, die Entschädigung zu bekommen, auf die Sie Anspruch haben.

Unter der Rubrik "Links" "verschiedene Institutionen" hat die Gemeinde einen Links auf die entsprechende Website angelegt: www.faobat.be

>> weiter zur Rubrik "Links" 

 

Blaue Parkzone

Seit dem 02.01.2007 ist Regelung der "Blauen Parkzone" in der Hauptstraße in Büllingen in Kraft getreten.

Dies bedeutet, dass beim Parken innerhalb dieser durch entsprechende Schilder markierten Zone die Benutzung der Parkscheibe Pflicht ist.

Die Parkzeitbeschränkung gilt von montags bis freitags zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr und die Parkdauer beträgt maximal 2 Stunden an der gleichen Stelle.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, eine bessere Rotation bei der Parkplatzbenutzung in der Hauptstraße zu erzielen, womit den Kunden der Büllinger Geschäfte und Einzelhändler ausreichend Parkplätze für die Dauer ihrer Einkäufe zur Verfügung stehen.

Parkscheiben sind bei der Gemeinde erhältlich.

 


Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung

Am 30.07.2007 verabschiedete der Gemeinderat von Büllingen eine Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith

>> weiter zur Verordnung

  


Haltung von Hunden

Alles was Sie über die Haltung von Hunden in der Gemeinde Büllingen wissen müssen, finden Sie in drei Gemeinderatsbeschlüssen.

>> weiter zu den Beschüssen