Vereinsleben
Als aktive Gemeinde kann Büllingen ein reges Vereinsleben vorweisen. Ob Musik, Gesang, Theater, Sport oder Geschichte, ob Landwirtschaft, Junggesel-lenvereine oder Karneval, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind eingebunden. In der linken Navigationsleiste finden Sie alle Verein, die sich bei der Gemeindeverwaltung angemeldet haben.

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Gesetzgebung über Vereinigungen ohne Erwerbszweck
Desweiteren finden Sie hier allgemeine Richtlinien bezüglich der neuen Gesetzgebung über Vereinigungen ohne Erwerbszweck.
Regelung für die Vereinszuschüsse
Am 05.03.2009 verabschiedete der Gemeinderat neue Regelungen betreffend der Funktions- und Vereinszuschüssen.
Diese Zuschüsse betrifft die Amateurkunstvereinigungen, die Karnevalsgesellschaften, die Sportvereine und die Bibliotheken.
Das entsprechende Antragsformular können Sie per Mail anfragen : buchhaltung@buellingen.be
Alle anderen Vereine...
Anmeldung einer öfftentlichen Veranstaltung
Für den Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung können Sie hier das entsprechende Antragsformular downloaden.
Verbot von Flatrate-Partys
Der Gemeinderat verabschiedete in seiner Sitzung vom 29.11.2007 ein Verbot von sogenannten "Flatrate-Partys".
Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung
Alle öffentlichen Veranstaltungen müssen bei der Gemeinde gemeldet werden.
Die entsprechende Verordnung entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verwaltungspolizeilichen Verordnung der Gemeinden Amel, Büllingen, Bütgenbach, Burg-Reuland und Sankt Vith.
Siehe ab Titel 6 (Richtlinien) und Titel 11 (Polizeistunde)








