Geburtsprämien

In seiner Sitzung vom 24. Januar 2002 hat der Gemeinderat Büllingen die Geburtsprämien, die sich bis zu diesem Zeitpunkt auf 1.000 BEF beliefen, rückwirkend auf den 01. Januar 2002 wie folgt festgelegt:

  • Ab dem 01. Januar 2002 beträgt die Geburtsprämie 100,00 € pro Kind dessen Eltern bzw. Mutter am Tag der Geburt im Bevölkerungsregister der Gemeinde Büllingen eingetragen sind bzw. ist.
  • Diese Prämie wird in Form von vier Einkaufsgutscheinen zu 25,00 € ausbezahlt, die innerhalb von 6 Monaten in den Geschäften der Gemeinde Büllingen eingelöst werden können.
  • Adoptionen sind den Geburten in Bezug auf Geburtsprämie gleichgestellt; allerdings wird die Geburtsprämie lediglich bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des adoptierten Kindes ausbezahlt.  Kinder, für deren Geburt bereits eine Prämie seitens der Gemeinde Büllingen ausbezahlt worden ist, können nicht zusätzlich in den Genuss einer Adoptionsprämie gelangen, auch wenn sie bei der Adoption das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

 


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