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Zuschuss der Gemeinde BÜLLINGEN für die Installation von Regenwasserauffanganlagen
Die Gemeinde BÜLLINGEN gewährt für die Installation einer Regenwasserauffanganlage einen Pauschalzuschuss in Höhe von 250,00 €.
Richtlinien und Bedingungen:
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Der Zuschuss auf Regenwasserauffanganlagen wird rückwirkend ab dem 01.01.2001 gewährt, also ebenfalls für solche Anlagen, die zwischen diesem Datum und dem Datum des vorliegenden Gemeinderatsbeschlusses errichtet worden sind.
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Das Gebäude muss auf dem Gebiet der Gemeinde BÜLLINGEN gelegen sein und über eine ordnungsgemäße Baugenehmigung verfügen.
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Der Behälter für die Aufnahme des Regenwassers muss eine Mindestaufnahmekapazität von 5.000 Litern aufweisen und die Zuleitung zur Zisterne muss über einen Filter ("Wirbelfeinfilter") verfügen.
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Die Anlage muss so angelegt werden, dass ein Rückfluss oder eine Einleitung von aufgefangenem Regenwasser in das öffentliche Wasserleitungsnetz der Gemeinde vollkommen unmöglich ist.
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Eine geschlossene Verbindung zwischen dem öffentlichen Wasserleitungsnetz und der Regenwasserauffanganlage ist verboten.
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Der Überlauf der Regenwasserauffanganlage soll nach Möglichkeit an Ort und Stelle auf natürliche Art und Weise, d.h. mittels Sickergrube und/oder Dränagerohre, in den Boden versickern.
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Das Ausmaß der Versickerungsvorrichtung hängt von der jeweiligen Bodenstruktur ab und wird vom Bauamt und vom Wasserdienst der Gemeinde BÜLLINGEN festgelegt.
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In direkter Nähe der Wasserentnahmestelle(n) muss ein deutlicher und gut sichtbarer Hinweis "Achtung, kein Trinkwasser!" angebracht werden.
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Pro Regenwasserauffanganlage kann nur eine einmalige Beteiligung seitens der Gemeinde erfolgen.
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Private Brunnenanlagen sind von der angegebenen Bezuschussung ausgeschlossen.
Verfahrenshinweise:
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Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses für die Installation einer Regenwasserauffanganlage ist nach Fertigstellung der Arbeiten gemäß den o.e. Richtlinien und Bedingungen an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde BÜLLINGEN zu richten.
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Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses erfolgt aussschließlich auf Basis der durch die Gemeindeverwaltung erstellten Antragsformulare. Dem Antrag müssen quittierte Kopien von Rechnungen und Belegen beigefügt sein.
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Der Antrag kann gestellt werden, sobald die Anlage istalliert ist. Sodann obliegt es dem Bauamt und dem Wasserdienst der Gemeinde, die komplette Anlage zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss jegliche Hilfestellung durch den Antragsteller gewährt werden.
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Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium entscheidet über die Bewilligung der Anfrage.
Büllingen, den 29.03.2001
Download : Antragformular
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