Prämien für Sonnenkollektoren

 

Zuschuss der Gemeinde BÜLLINGEN auf die Produktion
und den Gebrauch von Solarthermie
(Solaranlagen für die Warmwasserbereitung)

 

Die Gemeinde BÜLLINGEN gewährt für die zwecks Nutzung von Solarthermie anfallenden Investierungskosten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 625 € (ohne den Einbau eines Energiezählers) bzw. 750 € (mit Einbau eines Energiezählers) im Rahmen der im entsprechenden Haushaltsjahr eingetragenen Mittel.

Die Gewährung dieses Zuschusses wird von Jahr zu Jahr mit Hinweis auf die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde geprüft. 

 

RICHTLINIEN UND BEDINGUNGEN : 

  1. Die bezuschussbare Solaranlage (Solarthermie) muss auf dem Gebiet der Gemeinde BÜLLINGEN errichtet werden.

  2. Die Bedingungen, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 15.12.2000 zur Gewährung einer Prämie für die Errichtung eines solaren Warmwasserbereiters angeführt sind, müssen erfüllt sein, um den Zuschuss seitens der Gemeinde zu erhalten.

  3. Es wird empfohlen, einen Energiezähler (Wärmemengenzähler mit Volumenmessteil) zu installieren.Dieser Energiezähler kann genaue Auskunft über die Energieeinsparungen geben.

  4. Die finanzielle Beihilfe kann ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2001 für solche Anlagen gewährt werden, die zwischen diesem Datum und dem Datum des vorliegenden Gemeinderatsbeschlusses errichtet worden sind.

  5. Die in Frage kommende Anlage kann während der ersten 5 Jahre nach erfolgter Zuschusszusage auf Veranlassung der Gemeinde überprüft werden.Sollte dabei festgestellt werden, dass die Anlage nicht funktionstüchtig ist, hat die Gemeinde das Recht, eine Rückzahlung der finanziellen Beihilfe zu fordern.

  6. Die bei der Gemeindeverwaltung BÜLLINGEN eingereichten Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.Falls die entsprechenden Kredite erschöpft sind, kann auf einfachen Antrag hin das Projekt vorrangig auf das nächste Jahr verlegt werden.

  7. Die Solaranlage (Solarthermie) muss innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab der Mitteilung (siehe „VERFAHRENSWEISE“) installiert werden.

  8. Nur das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist ermächtigt, über die Bewilligung der Anfrage zu entscheiden.

  9. Alle anderen notwendigen Genehmigungen (Baugenehmigung,...) müssen beantragt und erteilt worden sein.Diesbezüglich sollten die Interessenten sich im Urbanismusdienst der Gemeinde informieren.

 

VERFAHRENSWEISE :

Der Interessent reicht bei der Gemeindeverwaltung eine Mitteilung samt Kopie des Antrages an die Wallonische Region ein, mit welcher er seine Absicht kundtut, eine Solaranlage (Solarthermie) zu installieren.

Der Antrag an die Wallonische Region ist erhältlich bei der Wallonischen Region, bei der Gemeindeverwaltung oder bei verschiedenen Installateuren.

Die Gemeinde bestätigt diese Mitteilung und teilt gleichzeitig mit, wie hoch der Zuschuss sein wird.

Nachdem der Interessent die Bestätigung der Wallonischen Region über die Gewährung des Zuschusses erhalten hat und er die Gemeinde darüber mittels einer Kopie informiert hat, kann der Gemeindezuschuss ausgezahlt werden.

 

 


Grußwort


Bekanntmachungen


Veranstaltungskalender


Dokumente bestellen


Links


Prämien



top


home | büllingen | tourismus | wirtschaft | downloads | kontakt
impressum | datenschutz
Gemeindeverwaltung Büllingen
Hauptstraße 16
Postfach 1
B-4760 Büllingen
Tel.: +32(0)80 640000
Fax: +32(0)80 640040
E-Mail: info@buellingen.be