Freiwillige Feuerwehr Büllingen
(Posten der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich)
In allen Fällen - auch bei NICHT dringenden Einsatzfragen (Wespennester, Ölspur, ...) wählen Sie bitte immer die Nummer

Für administrative Fragen wählen Sie die Nummer der Verwaltung der Hilfeleistungszone Nr. 6:
087/59 80 84

Feuerwehrkommandant
Werner GREIMERS
Malmedyer Straße 62
4760 Büllingen
Mobil: 0473/94 82 64
werner.greimers@hlz6.be
Aufgaben
Der Feuerwehrdienst ist mit der Ausführung der Aufgaben beauftragt, die ihm gemäß den Gesetzen und Ordnungen obliegen, insbesondere mit den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Brände jeder Art vorbeugen und sie bekämpfen;
- Freimachen, erste Hilfe und eventuelle Sauerstoffzufuhr für Personen in Lebensgefahr, insbesondere in folgenden Fälle:
- Erstickte;
- Ertrunkene;
- durch elektrischen Schlag Verunglückte;
- verschüttete Personen;
- in einem Fahrzeug oder in einer Maschine festgeklemmte Personen;
- dringende und vorbeugende Maßnahmen und Hilfe bei:
- Explosionen;
- Überschwemmungen;
- Katastrophen;
- Umweltverschmutzung und verschiedene Gefahren;
- die ihm vorschriftsmäßig anvertrauten Leistungen im Rahmen:
- dringender ärztlicher Hilfe an Personen auf der öffentlichen Straße oder an einem öffentlichen Orte, deren Gesundheitszustand infolge eines Unfalles oder Krankheit sofortiger Pflege bedarf, gemäß Gesetz vom 08.07.1964 und dessen Anwendungsverordnungen, insofern der Gemeinderat beschlossen hat, diese Aufgabe für seinen Feuerwehrdienst zu organisieren;
- des K.E. vom 28.02.1963 betreffend die allgemeine Ordnung über den Schutz der Bevölkerung und der Arbeiter gegen die Gefahren der ionisierenden Strahlungen;
- der allgemeinen Ordnung über den Arbeitsschutz (innerhalb der durch diese Ordnung in Sachen Vorbeugung und Bekämpfung der Brände strengstens vorgesehenen Grenzen);
- die Leistungen, welche den Gegenstand von Abkommen zwischen gewissen Gemeinden der Regionalgruppe oder mit anderen Gruppenzentren bilden;
- die Leistungen zur Verstärkung, so wie diese im K.E. vom 08.11.1967 vorgesehen sind.
Auf Ersuchen des Innenministers oder dessen Beauftragten und gemäß den einschlägigen Anweisungen wird der Feuerwehrdienst den Zivilschutzdiensten innerhalb der mit der Erfüllung seiner Obliegenheiten zu vereinbarenden Grenzen das Personal und das verfügbare Material zur Verfügung stellen, um auf dem Gebiete eines Nachbarlandes als Verstärkung einzuschreiten. Der Dienst wird dermaßen organisiert, dass ausreichende Mannschaften (Personal und Kader) jederzeit bereit sind, innerhalb kürzester Frist einzugreifen.

Verfahren
Wenn ein Leben bedroht oder Güter gefährdet sind, wählen Sie sofort die 112! Eine ruhige, deutliche, und vollständige Mitteilung garantiert eine schnelle Hilfe. Die folgenden Angaben sollten Sie uns mitteilen:
- die Art des Eingriffs (Wohnungsbrand, Kaminfeuer, Autobrand, Straßenunfall, Person mit Vergiftungserscheinungen im Badezimmer,...);
- die Eingriffsstelle (Gemeinde, Altgemeinde, Straße, Hausnummer, Anhaltspunkt, Flurnamen des Ortes, Kilometerstein, und Fahrtrichtung bei Autobahnen oder Nationalstraßen,...);
- der Umfang der Katastrophe oder des Unfalls;
- die Anzahl der Personen, die sich eventuell in Gefahr befinden;
- die Anzahl der Opfer und deren Zustand.
Wenn die Umstände es erlauben, machen Sie sich dem Notdienst gut sichtbar, indem Sie jemanden vor die Haustür, an die Einfahrt eines Privatweges, der zur Unfallstelle führt,... postieren. Der Anruf zu einer 112 Notrufstelle ist KOSTENLOS. Jeder böswillige Anruf ist strafbar, in Anwendung der allgemeinen Polizeiordnung.
Organisation
Die Grundordnung der Feuerwehr Büllingen hat seit 01.01.2015 keinen Wert mehr da wir nun in der Hilfeleistungszone 6 der Provinz Lüttich sind. Dieser Text muss komplett raus. Man kann kurz schreiben, dass die Wehren ab Januar in der neuen Hilfeleistungszone sind und Details zur Organisation werden folgen.

Kosten
Auszug aus dem Beschluss des Zonenkollegiums vom 11.März 2015:
Artikel 1. Tarifordnung der Einsätze der Feuerwehr
§ 1. Personal
1. Berufsoffizier: pro Stunde: 60,00 EUR
2. Freiwilliges Personal: die in Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des operationellen Personals der Hilfeleistungszonen vorgesehene Sätze erhöht um 35 % mit einem Minimum von 35 EUR.
Dabei werden folgende Sätze angewendet:
Basiskader: der Satz eines Korporals mit dem maximalen finanziellen Dienstalter.
Unteroffiziere: der Satz eines Adjutanten mit dem maximalen finanziellen Dienstalter.
Offiziere: der Satz eines Kapitäns mit dem maximalen finanziellen Dienstalter.
3. Das alarmierte Personal, welches nicht eingesetzt zu werden braucht, ist auf der Basis einer pauschalen Leistung von einer Stunde für das Berufspersonal und von zwei Stunden für das freiwillige Personal zu berechnen.
4. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde gezählt. Die Dauer des Einsatzes wird ab dem Augenblick, wo die Fahrzeuge die Kaserne verlassen, bis zu demjenigen, wo sie zu derselben zurückkehren, berechnet.
§ 2. Material
Nr. | Beschreibung | Berechnungseinheit | Tarif in € |
1 | Feuerlöschfahrzeug gleich welcher Kategorie (inkl. Treibstoff, Schmiermitteln und Material), mit Ausnahme des Tankschaumlösch fahrzeuges | Stunde | 75 |
2 | Kraftdrehwagenleiter oder Hebebühne | Stunde | 130 |
3 | Rüstrettungswagen | Stunde | 75 |
4 | Materialwagen | Stunde | 50 |
5 | Kommandowagen | Einsatz | 25 |
6 | Transport des Personals | Einsatz | 50 |
7 | Tankschaumlöschfahrzeug | Stunde | 100 |
8 | Hilfestellung an Ambulanz (egal welcher Art) | Einsatz inklusive Verwaltungskosten | 130 |
9 | Verwendetes Schaummittel | Liter | 5 |
10 | Motorpumpe | Stunde | 30 |
11 | Andere Pumpen | Tag | 15 |
12 | Stromerzeuger (Anlage von mindestens 3 KVA zu einem anderen Zweck als zur Beleuchtung der Unglückstelle) | Stunde | 20 |
13 | Sauglüfter und Überdrucklüfter | Stunde | 15 |
14 | Pressluftflasche | Flasche | 5 |
15 | Ölbodensauger | Stunde | 50 |
16 | Ölsaug- und Umfüllpumpe | Stunde | 50 |
17 | Bindemittel | kg | 4 |
18 | Entsorgung Bindemittel | Preisanfrage | |
19 | Sorbay/Ecoperl | Sack | 40 |
20 | Andere Materialkosten | zum Einkaufspreis | |
21 | Reinigung des Materials | Berechnung der geleisteten Stunden | |
22 | Verwaltungskosten | Zuschlag von 25% auf alle Materialkosten mit einem Maximum von 250 |
Wenn aus irgendeinem Grunde Feuerlöschmaterial am Einsatzort nicht benutzt zu werden braucht, wird dasselbe trotzdem für eine Stunde Benutzung oder für die Hin- und Rückfahrt, je nach dem Falle, in Rechnung gestellt.
§ 3. Wespennester
Vernichtung eines Wespennestes : Pro Nest 35,00 EUR inkl. Verwaltungskosten
Bildquellen: coilcoater.de und Grenz Echo